Neues ab 2013 - Wupperfeger

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Neues ab 2013

Zur Gesetzesänderung 2013

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wie Sie sicherlich schon aus den Medien erfahren haben, befindet sich das Schornsteinfegerhandwerk seit einiger Zeit im Umbruch.
Da in den Medien oftmals viele Informationen verfälscht oder nur teilweise weitergegeben werden, möchten wir Sie heute aus erster Hand informieren.

Durch eine Gesetzesänderung wird ab 2013 Ihr Bezirksschornsteinfegermeister(in) zum „Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister/in“!
Das heißt für Sie, dass jeder Schornsteinfegermeister/in, auch aus dem europäischen Ausland, der hier seine Befähigung nachweist und in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen und bei der BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gelistet ist, seine Arbeiten hier anbieten und durchführen kann.
Angedacht ist, dass wir weiterhin als Bezirksbevollmächtigter die Verwaltungsarbeiten durchführen muss, die durch die Tätigkeit anderer Schornsteinfeger/in in Ihrem Hause anfallen.
Wir sind also weiterhin dafür verantwortlich, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden. Nur ausführen kann sie ein Anderer.

Das heißt für Sie als Kunde:

>> Sie sind für die termingerechte Einhaltung der Kehr- und Messtermine zuständig
>> Sie müssen mir für jede durchgeführte Arbeit einen Nachweis erbringen
>> Sie müssen termingerecht einen Schornsteinfegermeister mit den anfallenden Arbeiten beauftragen
>> Sie haben höhere Kosten zu erwarten, da die Gebührenordnung z. T. entfällt und einzelne Arbeitsschritte auch einzeln berechnet
    werden (wie z.B. Anfahrt, Rüstzeit oder Verwaltungskosten)

Dass die vom Staat angedachte „Entbürokratisierung“ so zum Erfolg wird, wagen wir zu bezweifeln.
Der Hauseigentümer wird wohl eher in die Verantwortung gedrängt, sich um diese Dinge selber kümmern zu müssen, mit allen daraus hervorgehenden Konsequenzen.

Wenn Sie gerne bei dem altbewährtem System bleiben möchten, bieten wir ihnen für die Zukunft weiterhin unsere Dienste an.

Wenn Sie nicht wollen, das sich was ändert, ändert sich nichts.

Vorteile wären für Sie:

>> Einhaltung der im gewohnten Turnus anfallende Kehr- und Messtermine
>> Handwerkliche Arbeiten und Verwaltung aus einer Hand
>> Kompetente Ansprechpartner direkt vor Ort (mit kurzen Anfahrten)
>> Jahrelange Kenntnis der Gebäude (Schornsteine und Feuerstätten)
>> Vertraute Mitarbeiter in ihrem Haus

Gerne erlauben wir uns Ihnen unverbindlich einen Kehr- und Messvertrag für ihr Gebäude anzubieten.
Der Vertrag beinhaltet u. a. die fristgerechte Durchführung der Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten
entsprechend der gesetzlichen Regelungen und Fristen, sowie die Verwaltung zu einem Festpreis ( wie bisher auch )
Der Vertrag beinhaltet eine kurze Kündigungsfrist.
Er verlängert sich bei Nichtkündigung jeweils um ein Jahr.

Wünschen Sie noch weitere Auskünfte, so können Sie uns gerne ansprechen.

Wir würden uns auch in Zukunft über eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit ihnen freuen.

Mit freundlichem Grüßen


Ihre Wupperfeger


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